Allgemeine Geschäftsbedingungen (Verkauf) BMB BuntMetalleBraun, Inh. Stephan Braun

§1 Geltungsbereich

  1. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten in der jeweils gültigen Fassung und somit auch für künftige Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen mit dem Käufer, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
    Abweichende und/oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Käufers oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn wir der Geltung im Einzelfall nicht gesondert widersprechen. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.
  2. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn BMB BuntMetalleBraun, Inh. Stephan Braun dies schriftlich bestätigt.

§2 Angebot und Vertragsabschluss

  1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung der BMB BuntMetalleBraun, Inh. Stephan Braun.
    Selbiges gilt für Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden. Unsere Mitarbeiter haben keine Befugnis, mündlich von den schriftlichen Vereinbarungen abweichende oder ergänzende Vereinbarungen zu treffen.

§3 Preise

Sofern nichts anderes vereinbart ist, verstehen sich alle Preise rein netto ab Versandstelle, zzgl. Versandkosten und Mehrwertsteuer. Es gilt der zum Zeitpunkt der Lieferung geltende Steuersatz.

§4 Lieferung

  1. BMB BuntMetalleBraun, Inh. Stephan Braun ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.
  2. Angaben zu Lieferzeiten und Lieferterminen sind grundsätzlich annähernd und unverbindlich, sofern nicht gesondert anders vereinbart.
  3. Die Einhaltung der vereinbarten Liefertermine setzt voraus, dass die vom Käufer zu erbringenden Leistungen (z.B. vollständige Unterlagen, erforderliche Genehmigungen, vereinbarte Zahlungen) rechtzeitig erbracht werden. Ist dies nicht der Fall, ist die Lieferfrist angemessen zu verlängern. Der Käufer kann hieraus gegen uns keine Ansprüche geltend machen.
  4. Im Falle von unvorhergesehenen, von uns nicht zu vertretenden Lieferungshindernissen (z.B. Fälle höherer Gewalt, Streiks, von uns oder unserem Vorlieferanten nicht zu vertretende Betriebsstörungen in unserem Betrieb oder in dem des Vorlieferanten, sind wir für die Dauer der Störung in im Umfang ihrer Wirkung von der Verpflichtung zur Lieferung befreit. Dauert die Störung länger als drei Monate an, so ist jede der Parteien zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
  5. Alle Waren und Erzeugnisse reisen, sobald sie unseren Betrieb verlassen haben, auf Gefahr des Käufers, ohne Rücksicht darauf, wer die Transportkosten trägt.
    Versandweg und Versandart wird durch BMB BuntMetalleBraun, Inh. Stephan Braun gewählt.
    Im Falle des Wunsches des Käufers einer anderen Versandart oder eines anderen Versandweges und bei entsprechen dieses Wunsches durch uns, hat der Käufer bei vereinbarter frachtfreier Lieferung, die Mehrkosten gegenüber der günstigsten Versandmöglichkeit zu tragen.

§5 Gewichts- und Mengenermittlung

Zur Gewichts- und Mengenermittlung sind die durch BMB BuntMetalleBraun, Inh. Stephan Braun festgestellten Gewichte bzw. Mengen maßgebend. Dem Vertragspartner bleibt eine eigene Gewichts- und Mengenermittlung auf seine Kosten unbenommen.

§6 Mängelansprüche

  1. Beanstandungen wegen offensichtlicher Mängel sind vom Vertragspartner unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb einer Woche nach Eingang der Ware am Bestimmungsort schriftlich anzuzeigen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Kommt der Käufer seiner Untersuchungs- und Rügepflicht nicht nach, so gilt der §377 HGB.
  2. Bei mangelhafter Lieferung hat – nach Wahl der BMB BuntMetalleBraun, Inh. Stephan Braun – der Käufer Anspruch auf Ersatzlieferung oder Mangelbeseitigung / Nacherfüllung. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung kann der Kunde nach seiner Wahl Minderung des Kaufpreises verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
  3. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein Jahr ab dem Zeitpunkt des Gefahrenübergangs.

§7 Eigentumsvorbehalt, Sicherungsübereignung, Sicherungszession

  1. Die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) bleibt bis zur vollständigen Erfüllung aller Forderungen, die uns gegen den Käufer jetzt oder zukünftig zustehen, unser Eigentum, einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent. Verhält sich der Käufer vertragswidrig – insbesondere sofern er mit der Zahlung einer Entgeltforderung in Verzug gerät – behalten wir uns das Recht vor, die Vorbehaltsware zurückzunehmen, nachdem eine angemessene Frist zur Leistung – welche durch uns gesetzt wird – verstrichen ist. Die anfallenden Transportkosten für die Rücknahme der Ware hat der Käufer zu tragen.
    Im Falle einer Rücknahme der Vorbehaltsware stellt dies einen Rücktritt vom Vertrag dar.
    Zurückgenommene Vorbehaltsware darf von uns verwertet werden. Der Erlös der Verwertung wird mit denjenigen Beträgen verrechnet, die der Käufer uns schuldet, nachdem ein angemessener Betraf für die Kosten der Verwertung zum Abzug gebracht wurde.
  2. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwirbt BMB BuntMetalleBraun, Inh. Stephan Braun das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung.
    Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Haupteigentum anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Kunde der BMB BuntMetalleBraun, Inh. Stephan Braun anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt so das entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für BMB BuntMetalleBraun, Inh. Stephan Braun.
  3. Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln, insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zu versichern. Sofern Wartungs-und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.
  4. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und unter Eigentumsvorbehalt weiter zu veräußern, solange er sich nicht im Verzug befindet. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bzgl. der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber an BMB BuntMetalleBraun, Inh. Stephan Braun ab.
    Der Kunde ist verpflichtet, BMB BuntMetalleBraun, Inh. Stephan Braun im Falle des Weiterverkaufs Name und Anschrift seiner Käufer jederzeit auf Anforderung zu benennen. Wir ermächtigen den Kunden unwiderruflich, die an die BMB BuntMetalleBraun, Inh. Stephan Braun abgetretenen Forderungen für deren Rechnung im eigenen Namen einzuziehen, sofern diese Ermächtigung nicht widerrufen wird. Unser Recht, diese Forderungen selbst einzuziehen bleibt davon unberührt.
    Ein Widerruf dieser Einzugsermächtigung kann erfolgen, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.
  5. Bei vertragswidrigem Verhalten – insbesondere bei Zahlungsverzug – ist BMB BuntMetalleBraun, Inh. Stephan Braun berechtigt, die Vorbehaltsware an sich zu nehmen und ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte zu verlangen. Der Kunde verpflichtet sich, den jeweiligen Schuldnern die Abtretung mitzuteilen und BMB BuntMetalleBraun, Inh. Stephan Braun alle Unterlagen auszuhändigen, sowie alle Angaben zu machen, welche zur Geltendmachung der Forderung benötigt werden.
  6. Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Käufer wird immer für BMB BuntMetalleBraun, Inh. Stephan Braun vorgenommen.
    Wird die Kaufsache mit anderen, nicht BMB BuntMetalleBraun, Inh. Stephan Braun gehörenden Waren verarbeitet, so erwirbt BMB BuntMetalleBraun, Inh. Stephan Braun das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.
  7. Bei Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Kunde auf das Eigentum bzw. Miteigentum von BMB BuntMetalleBraun, Inh. Stephan Braun hinzuweisen und uns unverzüglich informieren.
  8. Der Eigentumsvorbehalt gemäß den vorstehenden Bestimmungen bleibt auch bestehen, wenn die einzelnen Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen werden.

§8 Zahlungen

  1. Soweit nicht anders vereinbart sind die Zahlungsansprüche von BMB BuntMetalleBraun, Inh. Stephan Braun sofort nach Erbringung der vereinbarten Leistung und dem Erhalt der Rechnung ohne Abzug fällig. Bei Erbringung von Teilleistungen sind wir berechtigt, auch diese erbrachte Teilleistung dem Vertragspartner in Rechnung zu stellen.
  2. Im Falle der Vereinbarung eines Zahlungsziels gilt für dessen Berechnung wie auch für etwaige Zinsberechnungen, der Tag der Lieferung als Stichtag. Jede Bestellung gilt hinsichtlich der Zahlung als ein Geschäft für sich.
  3. Zahlungen durch Wechsel werden nicht akzeptiert.
  4. Die Zahlung gilt dann als erfolgt, wenn BMB BuntMetalleBraun, Inh. Stephan Braun über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung dann als erfolgt, wenn der Scheck vorbehaltlos und endgültig eingelöst wurde.
  5. Gerät der Kunde in Verzug, so ist BMB BuntMetalleBraun, Inh. Stephan Braun berechtigt, von dem Eintritt der Voraussetzungen des Verzuges an Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu fordern. Die Geltendmachung weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.
  6. Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, insbesondere wenn ein Scheck nicht eingelöst werden kann, stellt er Seine Zahlungen ein oder werden BMB BuntMetalleBraun, Inh. Stephan Braun andere Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, so ist BMB BuntMetalleBraun, Inh. Stephan Braun berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn (weitere) Schecks angenommen wurden. Außerdem ist BMB BuntMetalleBraun, Inh. Stephan Braun in diesem Fall berechtigt, angemessene Sicherheitsleistung (z.B. durch eine Bankbürgschaft) vom Kunden zu verlangen.
  7. Aufrechnungen sind nur in beidseitigem Einvernehmen und nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung zulässig.
  8. BMB BuntMetalleBraun, Inh. Stephan Braun ist berechtigt, die Ansprüche aus vereinbarten Geschäftsverbindungen abzutreten.

§9 Haftungsbeschränkung

  1. BMB BuntMetalleBraun, Inh. Stephan Braun haftet dem Kunden auf Schadensersatz in vollem Umfang nach den gesetzlichen Vorschriften im Fall von vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen (einschließlich Arglist), der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, soweit BMB BuntMetalleBraun, Inh. Stephan Braun ausdrücklich eine Garantie oder ein Beschaffungsrisiko übernommen hat. Ebenso im Falle einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
  2. Darüber hinaus haften wir lediglich bei fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall erfolgt die Haftung jedoch beschränkt auf den typischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragsverpflichtungen sind solche Verpflichtungen, die vertragswesentliche Positionen des Kunden schützen, die ihm der Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck gerade zu gewähren hat. Ferner sind solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
  3. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

§10 Anwendbares Recht

Für alle Rechtsbeziehungen gilt deutsches Recht. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 11.04.1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf (CIS) findet keine Anwendung.

§11 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Handelt es sich beim Käufer um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen sowie Gerichtsstand Memmingen.
Wir sind berechtigt, eventuelle Ansprüche unsererseits nach unserer Wahl auch am Sitz des Käufers geltend zu machen.

§12 Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen der Geschäftsbedingungen (Verkauf) ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Regelungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
Unwirksame Regelungen sind durch solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlich angestrebten Regelungszweck am nächsten kommen.

 

Stand: 05/2020